Es gibt ein Problem in der Forschung über Kinder und das nennt sich ‚Adultismus‘. Darüber sollten wir sprechen! Deshalb erklärt Dorothee Schäfer im folgenden Beitrag inwiefern Kinder durch Erwachsene aufgrund von Hierarchien und Machtungleichgewichten zu ‚Unwissenden‘ konstruiert werden. Nimmt man das Wissen einer Personengruppe aufgrund solch eines Konstrukts nicht ernst, marginalisiert man sie, so Dorothee Schäfer. Und genau so werden Kinder auch in Forschung häufig von der Wissensproduktion ausgeschlossen und so diskriminiert – doch das muss nicht so bleiben!
Dorothee Schäfer ist Promovendin an der Hochschule RheinMain im hochschulübergreifenden Promotionszentrum Soziale Arbeit der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Ihre Themenschwerpunkte sind Kinder- und Jugendhilfe, pädagogische Beziehungen, Kinderrechte, Partizipation und Adultismus. Dieser Beitrag entstand im Rahmen des Fellow-Programms Freies Wissen der Wikimedia Deutschland.
In den letzten fünf Jahren habe ich angefangen mich intensiv mit Kindheits- und Jugendforschung zu beschäftigten. Dabei merkte ich aber, dass selbst wenn Daten über oder von Kinder(n) erfasst werden, jene durch die ‚Brille der Erwachsenen gesehen‘ werden. So sind es oft die ‚wissenden‘ Forscher*innen die Daten über Kinder erheben, sozialisationstheoretisch rahmen und kontextualisieren. Das Wissen von Kindern ist demnach nicht als ‚ihr‘ Wissen anerkannt. Es wird in weiten Teilen der Forschungslandschaft durch die erwachsenen Forscher*innen umgedeutet. Adultismus ist also nicht nur ein Phänomen in der Gesellschaft, was es zu untersuchen gilt. Vor Adultismus wird auch in Forschung selbst nicht halt gemacht. So reaktiviert sich Adultismus fortwährend in Forschungspraxen und -methoden. Das alles spricht dafür, dass es wichtig ist kinderrechtsorientierte Methoden in der Sozialwissenschaft zu verankern – und in allen Kinder belangenden anderen Bereichen der Wissenschaft.
Was ist Adultismus überhaupt?
Flasher (1978) legte mit dem Begriff ‚adultism‘ in einer ersten Definition dar inwiefern, basierend auf der Konstruktion von Kindheit, hierarchische Denkmuster und Überlegenheitsvorstellungen von Erwachsenen zu adultistischen Strukturen leiten. Dabei bedachte er das intergenerationale Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern zum Vorteil von Ersteren. Er beschrieb Eckpunkte adultistischen Verhaltens und wie diese Machtverhältnisse durch soziale Praktiken reproduziert werden:
„Seeing others as so different that they constitute a seperate species is a way of contriving reality in order to gain unfair power over them. I have chosen to refer to such behavior of adults towards children as adultism” (ebd.: 517).
Trotz seiner Ausführungen bereits in den 1970er Jahren verlor sich die Thematik in der Forschungslandschaft und Wissensproduktion. Ritz (2008) beschrieb ‚Adultismus‘ als Form der Diskriminierung erstmals ausführlicher im deutschsprachigen Raum:
„Adultismus beschreibt den Umgang von Erwachsenen mit dem Machtungleichgewicht, das zwischen Kindern (..) einerseits und Erwachsenen andererseits, besteht. Der Begriff verweist auf die Einstellung und das Verhalten Erwachsener, die davon ausgehen, dass sie allein aufgrund ihres Alters intelligenter, kompetenter, schlicht besser sind, als Kinder und Jugendliche und sich daher über ihre Meinungen und Ansichten hinwegsetzen“ (ebd.: 1).
Adultistische Strukturen und adultistisches Verhalten lassen sich also im Prinzip in fast allen Lebensbereichen auf unterschiedlichste Weisen wiederfinden.
Warum bedarf Wissenschaft einer Implementierung von Kinderrechten in Forschung?
Dass Adultismus auch bei der Produktion und Anerkennung von Wissen in Forschung lange nicht thematisiert wurde, hat in meinen Augen u.a. folgende Gründe:
- Das Wissen von Kindern wird bagatellisiert, da sie noch ‚Werdende‘ seien. Sie befänden sich in einem Lern- und Bildungsprozess und seien noch nicht ‚fertig‘.
- Oft wird mit der Schutzbedürftigkeit von Kindern argumentiert, da sie besonders vulnerabel und oftmals nicht in der Lage seien an Forschung teilzunehmen. Die Komplexität von Forschung würde sie einschüchtern und unter Druck setzen.
- Wissen von Kindern anzuerkennen, würde bedeuten Macht aufzugeben und Privilegien abzugeben – und das fällt schwer.
Zu 1) Für viele Forscher*innen scheint das Wissen von Kindern ‚noch nicht fertig‘ zu sein. Begründet wird das häufig mit der ‚kindlichen Sozialisation‘. Der Kindheitsforscher Honig (2009) setzt dem entgegen: „Das Sozialisationsparadigma ist der Inbegriff von Adultismus“ (ebd.: 34)! Schon lange ist für ihn klar, dass Kinder genauso ‚Seiende‘ sind wie Erwachsene. Oder andersherum: Erwachsene sind genauso ‚Werdende‘ wie Kinder. Dass Lern- und Bildungsprozesse, nicht auf eine bestimmte Lebensphase begrenzt sind, sondern ein ganzes Leben betreffen, wird eigentlich anerkannt. Allerdings scheitert diese Anerkennung häufig an der Differenzlinie Erwachsene-Kind.
Zu 2) Für viele Forscher*innen scheint es nicht möglich mit Kindern über alle – insbesondere ‚heikle‘ – Themen zu sprechen (bspw. Mobbing, Gewalt, Scheidung etc.). Kinder seien zu verletzbar oder gar zu schwach, um sich mit ‚dem Übel der Welt‘ auseinanderzusetzen. Dem entgegen steht, dass viele „Maßnahmen, die mit der Schutzbedürftigkeit von Kindern begründet werden, zu einer zusätzlichen Benachteiligung der Kinder führen können“ (Schäfer/Blum 2020: 239). Der Handlungsspielraum von Kindern wird also eingegrenzt, wenn sie nicht über alle Themen die sie betreffen (!), mitsprechen dürfen. Sie werden so aus Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss sollte eigentlich in Forschungspraxen reflektiert und möglichst behoben werden.
Zu 3) Irgendwie trauen sich einige Forscher*innen nicht an Adultismuskritik in Forschung heran. Der Pädagoge Winkler (2016) hat erkannt woran das liegen könnte:
„Die Dekonstruktion und Historisierung von Kindheit ist (..) mit ähnlichen Prozessen zu Themen wie Geschlecht, race, Raum und disability zu vergleichen. Intellektuell und zuweilen auch emotional bildet sie eine möglicherweise noch größere Herausforderung, zieht sie doch ein im breiten öffentlichen Diskurs bisher noch kaum problematisiertes Ordnungs- und Wissensprinzip fundamental in Zweifel und berührt (..) sehr grundsätzliche Vorstellungen von Identität und Glück“ (ebd.: o.S.).
Es ist anstrengend Machtstrukturen zu hinterfragen und im Alltag aufzubrechen – auch für diejenigen, die sich eigentlich dafür engagieren.
Ich denke wir müssen uns schrittweise an kinderrechtsorientierte und adultismuskritische Forschungsstrategien, ethische Prinzipien und konkrete Forschungsmethoden herantasten. Diese fest in der Wissenschaftslandschaft zu verankern (oder für den Anfang zumindest mitzudenken) ist unsere Aufgabe.
Wo finde ich Ansätze für kinderrechtsorientierte und adultismuskritische Forschungsmethoden?
Für eine adultismuskritische und kinderrechtsorientiere Forschung müssen wir nicht ganz bei null anfangen – Eigentlich haben wir schon ganz gute Grundlagen hierfür! Die UN-Kinderrechtskonvention (1989) ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. In Artikel 12 werden bspw. das Mitspracherecht sowie das rechtliche Gehör behandelt:
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ (ebd.: online).
Bezüglich der Möglichkeiten der Meinungsäußerung via Forschung fügen die bekannten Kinderrechtler *innen Lundy et al. (2011) hinzu:
„The significance of the UNCRC has been acknowledged frequently by childhood researchers as a key driver in the trend toward the active participation of children in research studies. (…) Young children have increasingly become involved in research projects as participants through the use of age-appropriate methods, including, for example, cameras, drawing, tours, map making, and ranking exercises“ (ebd.: 716).
Findet Forschung über Kinder statt, ist sie (je nach Erkenntnisinteresse) auch mit Kindern – oder gar von respektive durch Kinder(n) – durchzuführen und kann Medium sein Sichtweisen von Kindern Gehör zu verschaffen. Mit der ‚neuen Kindheitsforschung‘ wird explizit nach der Sichtweise von Kindern geforscht. Kinder können Teilnehmende sein, die ihre Meinung äußern oder Forschende, die selbst erheben (Lundy/McEvoy 2012: 77). Sie sind im Forschungsprozess aktiv Handelnde, (Mit-) Gestaltende, Co-Forschende, Datenerhebende/-auswertende – kurzum: manchmal mehr und manchmal nur partiell Mitwirkende. Mit Blick auf die Möglichkeiten des Beteiligungsgrades der Kinder bemerken Büker et al. (2018) zu ihrem kinderrechtsbasierten Partizipationsmodell:
„Die (..) Umsetzung des Kinderrechtes auf Partizipation in Forschung bestimmt sich nicht durch das Erreichen der höchsten Levels im Modell. Dies wäre utopisch und auch nicht in allen Forschungssettings gegenstandsangemessen. Vielmehr bestimmt sich die Qualität in der Art der Reflexion der Möglichkeiten, unter Berücksichtigung von Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie der im Forschungsprojekt vorliegenden Gegebenheiten ein höchstmögliches Maß an Verständnis und Agency zu ermöglichen“ (edb.: 114).
Hinweise auf Partizipationsmöglichkeiten von Kindern in Forschung finden sich in Ansätzen und Modellen von Shier (2001) oder Lundy et al. (2011). Konkrete Methoden lassen sich u.a. bei der Lektüre von Heinzel (2012) und Hartnack (2019) finden. Reflexionsfragen für eine forschungsethische Rahmung werden bspw. von Eßer und Sitter (2018) oder Christensen und Prout (2002) aufgeworfen.
Das Potential für eine adultismuskritische und kinderrechtsorientierte Forschung ist da. Forschende haben nun die kinderrechtspolitische Aufgabe sich durch die Gestaltung ihrer Forschung in Gesellschaft einzumischen. Sie können so gleichzeitig ihre Forschung transparenter machen und Kinder als ernstzunehmende Ressource im Prozess des Wissensgewinns für sich selbst sprechen lassen. Nehmen Forschende diese Aufgabe ernst, muss sich Forschung für/mit/von Kinder(n) implementieren und die hierzu erforderlichen (Forschungs-)Fragen mit und für Kinder stellen (Schulze et al. 2020).
Literatur:
Büker, P./Hüpping, B./Mayne, F./Howitt, C. (2018): Kinder partizipativ in Forschung einbeziehen – ein kinderrechtsbasiertes Stufenmodell. Diskurs Kindheits- und Jugendforschung/Discourse. Journal of Childhood and Adolescence Research, Jg.13, Nr. 1, S. 109-114.
Christensen, P./Prout, A. (2002): Working with ethical symmetry in social research with children. Childhood, Vol. 9, No.4, S. 477-497.
Eßer, F./Sitter, M. (2018): Ethische Symmetrie in der partizipativen Forschung mit Kindern. In: FQS – Forum: Qualitative Sozialforschung Social Research, Vol. 19, No. 3, Art. 21.
Flasher, J. (1978): Adultism. In: Adolescence, Vol. 13, No. 51, S. 517-523.
Hartnack, F. (Hrsg.) (2019): Qualitative Forschung mit Kindern. Herausforderungen, Methoden und Konzepte. Wiesbaden: Springer VS.
Heinzel, F. (Hrsg.) (2012): Methoden der Kindheitsforschung. Ein Überblick über Forschungszugänge zur kindlichen Perspektive. Weinheim: Juventa.
Honig, M.-S. (2009): Das Kind der Kindheitsforschung. Gegenstandskonstitution in den childhood studies. In: Honig, M.-S. (Hrsg.): Ordnungen der Kindheit: Problemstellungen und Perspektiven der Kindheitsforschung. Kindheiten: Neue Folge. Weinheim: Juventa, S. 25-51.
Lundy, L./McEvoy, L. (2012): Childhood, the United Nations Convention on the Rights of the Child, and Research: What Constitutes a ‘Rights-Based’ Approach? In: Freeman, M. (Hrsg.): Law and Childhood Studies: Current Legal Issues, Vol. 14, Oxford Scholarship, S. 75-91.
Lundy, L./McEvoy, L./Byrne, B. (2011): Working With Young Children as Co-Researchers: An Approach Informed by the United Nations Convention on the Rights of the Child. In: Early Education and Development, Vol. 22, No. 5, S. 714-736.
Ritz, M. (2008): Kindsein ist kein Kinderspiel. Adultismus – (un)bekanntes Phänomen.
Schäfer, D./Blum, A. (2020): Von Prinzessinnen, Abenteurern und Kindern. Sexismus-, rassismus- und adultismuskritische Befunde einer Ethnografie zu sozialer Freiwilligenarbeit im Globalen Süden. In: Rose, L./Schimpf, E. (Hrsg.): Sozialarbeitswissenschaftliche Geschlechterforschung. Methodologien, Konzepte, Forschungsfelder. Opladen u.a.: Barbara Budrich, S. 233-246.
Schulze, H./Nunes, R./Schäfer, D. (2020): Plädoyer für eine adultismuskritische Standpunktsensibilität Sozialer Arbeit mittels kinderrechtsbasierter Forschung. In: Cloos, P./Lochner, B./Schoneville, H. (Hrsg.): Soziale Arbeit als Projekt. Konturierung von Disziplin und Profession. Wiesbaden: Springer VS, S. 209-222.
Shier, H. (2001): Pathways to participation: Openings, opportunities and obligations. A new model for enhancing children’s participation in decision-making, in line with article 12.1 of the United Nations Convention on the Rights of the Child. Children & Society, Vol. 15, No. 2, S. 107–117.
UN-KRK – UN-Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte des Kindes – Convention on the Rights of the Child, CRC) (1989): Artikel 12 – Berücksichtigung der Meinung des Kindes.
Winkler, M. (2016): Kindheitsgeschichte, Version: 1.0. In: Docupedia-Zeitgeschichte, 17.10.2016.
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Dorothee Schäfer (4. Januar 2021). Adultismus in Forschung – Weshalb Kinderrechte einen Platz in Forschungspraxen haben sollten. Sozialwissenschaftliche Methodenberatung. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/uiqa