Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) stellt auch die Forschung vor neue Herausforderungen. So stellt sich u.a. die Frage, welche Programme für Videointerviews genutzt werden können? Vor diese Frage war auch Anika Meß gestellt. Anika promoviert am International Centre for Higher Education Research (INCHER-Kassel) und führt derzeit qualitative Videointerviews für ihre Dissertation durch. Ich freue mich sehr, dass Anika ihre Erfahrungen in diesem Blogbeitrag teilt und somit das Finden geeigneter Programme erleichtert.
Anika Meß ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Graduiertenprogramm des INCHER-Kassel. Zuvor war sie im Bereich „Studierende und Absolvent(inn)en“ an dem Projekt „Konzept für ein Bundesweites Absolventenpanel 2017‘ (buildAP)“ beteiligt. Anika hat Soziologie und Psychologie an der Universität Kassel studiert. Ihre Masterarbeit hat sie zu „Skype als geeignete Alternative in der qualitativen Sozialforschung? “ geschrieben.
Um geografische Distanzen überwinden und zeitlich maximal flexibel sein zu können, nutzen Forscherinnen und Forscher zur qualitativen Datengewinnung u.a. Videotelefonie-Software. Diese besitzt den Vorteil, dass trotz nicht vorhandener physischer Anwesenheit ein „Face-to-Face-Gefühl“ durch Webcam-Übertragungen vermittelt werden kann. Im Gegensatz zu Telefoninterviews ist es so möglich, auch Mimik und Gestik eines Interviewees in Analysen mit einzubeziehen. Ein Vergleich von Face-to-Face- und Skype-Interviews hat gezeigt, dass Videotelefonie-Befragungen durchaus als äquivalente Alternative gegenüber „Face-to-Face“ gesehen werden können und im gleichen Maße für die Beantwortung von Forschungsfragen verwendet werden können (vgl. Meß 2018).
Doch das Problem mit dem Einhalten ethischer Richtlinien – hier vor allem Fragen des Datenschutzes – sollte vor Beginn der Interviewdurchführung genau durchdacht werden. Zu den bekanntesten Videotelefonie-Programmen gehört die Software Skype. Skype gehört zum Konzern „Microsoft“ und unterliegt somit dessen Datenschutzbestimmungen:
„Schließlich werden wir personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer Inhalte […] sichern, lesen, übertragen oder offenlegen, wenn wir davon überzeugt sind, dass dies aus folgenden Gründen notwendig ist: Wir sind dazu nach geltendem Recht gezwungen oder müssen auf gültige rechtliche Anforderungen reagieren, z. B. von Strafverfolgungsbehörden oder anderen Regierungsbehörden. […]“ (microsoft.com 2019: Datenschutzerklärung von Microsoft)
Microsoft betont, dass unter gewissen (intransparenten) Umständen Inhalte privater Daten offenbart werden können. Da bei der Nutzung von Skype automatisch den Datenschutzbestimmungen zugestimmt wird, kann Microsoft im eigenen Ermessen private Daten auf amerikanischen Servern sammeln. Dadurch kann niemals ein hundertprozentig vertraulicher Umgang mit privaten Informationen und dessen Anonymisierung garantieren werden. Da der jedoch einen vertraulichen Umgang fordert, folgt daraus die Erkenntnis, dass Skype nicht allen ethischen Richtlinien der DGS gerecht wird.
Da sich besagte Nachteile hauptsächlich auf die verwendete Software beziehen und nicht auf die Interviewqualität, können Videotelefonie-Software mit besseren Datenschutzbestimmungen durchaus für Forschungszwecke genutzt werden. Hierzu zwei Vorschläge.
DFNConf
Das Deutsche Forschungsnetz (DFN) entwickelte einen Konferenzdienst namens „DFNConf“ speziell für wissenschaftliche Zwecke mit entsprechend sicheren Datenschutzbestimmungen. Das Programm bietet „[…] die Möglichkeit, Video-, Audio- und Webkonferenzen durchzuführen.“ (conf.dfn.de 2019: Startseite) Die Anmeldung läuft ausschließlich über die jeweilige Institution des Forschers bzw. der Forscherin, welches an das Wissenschaftsnetz der DFN angeschlossen sein muss. Die Zugehörigkeit zu einer Forschungseinrichtung ist somit Bedingung, um die DFN-Dienste nutzen zu können, wohingegen dies nicht für die interviewenden Personen gilt. Per Einladungsmail werden Gesprächsteilnehmer*innen in einen virtuellen „Meetingraum“ eingeladen, dem sie folgendermaßen beitreten können:
- per Zuschaltung im Browser,
- per Telefon (hier entfallen die Vorteile der Videoübertragung),
- per Skype (hier entstünde erneut das oben beschriebene Datenschutzproblem) oder
- per App am Smartphone.
DFNConf bietet einen sicheren und geschützten Meetingraum – bei dem alle Rechte dem oder der Raumersteller*in unterliegen – und somit eine sehr gute Alternative zu Skype im wissenschaftlichen Kontext.
appear.in
Eine zweite geeignete Option für Videotelefonie-Interviews bietet die Internetseite „appear.in“ – ein norwegisches Unternehmen mit ebenfalls sicheren Datenschutzbestimmungen. Eine Registrierung ist für jede Person, unabhängig des Mitarbeiter*innenverhältnisses, möglich. Das Nutzen von appear.in geschieht einzig in einem Internetbrowser (keine Software notwendig), ist sehr benutzerfreundlich und gebührenfrei. Nach dem Erstellen eines „Raumes“ kann ein Link selbstständig an bis zu vier (bei der erweiterten kostenpflichtigen PRO Version bis zu zwölf) Personen versendet werden, die dem Raum dann zugeschaltet werden. Appear.in sowie DFNConf bieten neben der Video- und Audioübertragung ein zusätzliches Chatfenster sowie eine Bildschirmfreigabe an. Letzteres kann beispielsweise für das Setzen eines Stimulus in Form von Bildern oder Videos während eines Interviews von Vorteil sein.
Ein weiterer Vorteil (auch gegenüber DFNConf) ist, dass appear.in auch ohne Installation einer App auf Smartphones, Tablets, etc. verwendet werden kann. Interviewees sind somit flexibel und können auch spontan entscheiden, mit welchem Medium sie an dem Gespräch teilnehmen möchten.
Appear.in betont in den Datenschutzrichtlinien, dass keinerlei Gesprächsinhalte oder –aufzeichnungen gespeichert werden (“We will never store any media sent between participants in a room” [appear.in 2018: Privacy policy]). Hier kann ein*e Interviewer*in einen diskreten Umgang mit erhobenen Daten zusichern. Bei Verbindungen von bis zu vier Personen laufen die Inhalte nicht einmal über Zwischenserver (sogenannte Peer-to-Peer-Verbindung): „Video and audio transmitted in the Service is then sent directly between the participants in a room and is encrypted (DTLS-SRTP) with client-generated encryption keys.“ (appear.in 2018: Privacy policy) Einzig Metadaten wie IP-Adresse, Browsertyp, Gesprächsdauer, etc. werden als Verwendungsinformationen des Dienstes erfasst, diese stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit den Gesprächsinhalten.
Das Programm appear.in bietet aufgrund der sicheren Datenschutzbestimmungen, den vorhandenen Funktionen sowie dem leichten Zugang ebenfalls eine sehr gute Alternative zu Skype.
Zusammengefasst lässt sich somit sagen, dass die zwei hier kurz vorgestellten Skype-Alternativen eine empfehlenswerte Möglichkeit bieten, qualitative Interviews auch per Videotelefonie ethisch korrekt und sauber durchführen zu können.
Unabhängig des genutzten Programmes sowie der genutzten Erhebungsmethode verlangt Artikel 30 der DSVGO das Anlegen eines sogenannten „Verarbeitungsverzeichnisses“ vor jeder Erhebung. Dies stellt eine Übersicht aller Tätigkeiten dar, die personenbezogene Daten beinhalten (z.B. Erhebung, Verarbeitung, etc.). Weitere Informationen bezüglich Verarbeitungszweck, Datenspeicherung oder möglicher Datenweitergabe werden festgehalten. Mit diesem Verzeichnis lässt sich auch im Nachhinein datenschutzkonforme Datenverarbeitung nachweisen, eine Vorlage findet sich hier: Verarbeitungsverzeichnis.
Literaturverzeichnis
appear.in (2018): Privacy policy. Empfangen 06.03.2019 von https://appear.in/information/tos/privacy-policy/
conf.dfn.de (2019): DFNconf – Der Konferenzdienst im Deutschen Forschungsnetz. Empfangen 06.03.2019 von https://www.conf.dfn.de/
Meß, Anika (2018): Skype als geeignete Alternative in der qualitativen Sozialforschung? Datenerhebung mit Hilfe von Videotelefonie. Kassel. Online verfügbar unter https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/handle/urn:nbn:de:hebis:34-2018031954779.
Microsoft.com (2019): Datenschutzerklärung von Microsoft. Empfangen 05.03.2019 von https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Anika Meß (13. März 2019). Datenschutz und qualitative Videointerviews. Sozialwissenschaftliche Methodenberatung. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/uipx
Hallo liebe Alle,
muss ich in JEDEM Fall ein “Verarbeitungsverzeichnis” erstellen oder gibt es bestimmte Umstände bei denen darauf verzichtet werden kann? Wenn ich beispielsweise eine Abschlussarbeit (Bachelor, Master) erstelle und ich die einzige Person bin, die Interviewdaten zu sehen/hören bekommt, anonymisiert, verarbeitet etc. bin ich dann trotzdem verpflichtet ein solches Verzeichnis zu erstellen? Art. 30 Absatz 5 der DSGVO verwirrt mich total. Ich hoffe jemand kann mir eine Antwort geben.
Vielen Dank im Voraus!
Diana
Liebe Diana,
da ich keine Juristin bin, kann ich Dir da leider keine Antwort geben. An jeder Hochschule gibt es aber eine Datenschutzbeauftragte bzw. einen Datenschutzbeauftragten. Mein Rat wäre die Person an Deiner Hochschule anzuschreiben und dort nachzufragen.
Viele Grüße
Isabel
Liebe alle,
gibt es Empfehlungen zur Aufzeichnung des Interviews?
Die Konferenzsoftware macht einen guten, barrierearmen Eindruck. Ich kann fairmeeting auch empfehlen.
Sonnige Grüße und bleibt gesund,
Thomas
Lieber Thomas,
um die Interviews aufzuzeichnen ist jeder beliebige Screen-Recorder denkbar. Ich selbst nutze das Programm “Movavi Screen Recorder 9”, das für ca. 30€ zu haben ist.
Liebe Grüße,
Anika
Leider ist der Dienst/die Anwendung unter “appear.in” nicht mehr nutzbar. Auf der entsprechenden Internetseite ist Folgendes zu lesen, bevor eine automatische Weiterleitung stattfindet: “Due to trademark infringement of our property, the video conferencing previously offered on this site no longer available.” (https://appear.in/; 31.03.2020, 13:38)
Vielleicht gibt es mittlerweile weitere sichere/seriöse Alternativen?
Vielen Dank für die Beiträge auf diesem Blog!
Danke für den Hinweis. Das Angebot findet sich nun hier: whereby.com.
In der momentanen Umstellung bedingt durch Corona kristallisieren sich zudem folgende Angebote heraus mit denen auch ein Videointerview möglich wäre. Aber Achtung, ich selbst und auch Anika Meß haben das nicht getestet!
jitsi meet (https://jitsi.org/jitsi-meet/), die Einordnung auf folgendem Blog finde ich hilfreich: https://www.kuketz-blog.de/
bigbluebutton (https://bigbluebutton.org/), das Tool ist eigentlich für die Lehre entwickelt worden, eignet sich hierfür aber sicherlich auch.
Gerade wird auch viel über Zoom diskutiert. Hiervon würde ich aber abraten: https://www.kuketz-blog.de/zoom-uebermittelt-personenbezogene-daten-an-drittanbieter/
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
Viele Grüße
Isabel
Lieber Karl,
wie Isabel bereits sagte, ist appear.in mittlerweile zu whereby.com geworden.
Außer dem Namen und dem Design hat sich dabei aber nichts geändert – insbesondere die Datenschutzbestimmungen sind weiterhin sicher.
Viele Grüße,
Anika Meß
Herzlichen Dank für die Aufklärung und eure weiteren Tipps.
“appear.in” heißt jetzt “whereby”:
https://whereby.com/information/brand